Sozialrecht

Das Sozialrecht soll nach der Intention des Gesetzgebers "zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit" Sozialleistungen ausgestalten.

Zunächst einmal dient als Anknüpfungspunkt für viele Leistungen und Pflichten im Bereich des Sozialversicherungs- und Sozialrechts ein bestehendes oder schon beendetes Beschäftigungsverhältnis. So bemisst sich etwa die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, der Anspruch auf Arbeitslosen (SGB III)- und Krankengeld (SGB V) oder verschiedene Renten wie Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und des dabei erzielten Einkommens. Das Sozialrecht betrifft daher gleichermaßen Beschäftigte wie auch Arbeitgeber und Selbständige.

Daneben sind viele Sozialleistungen aber auch unabhängig von einem Beschäftigungsverhältnis, etwa die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (landläufig Hartz IV genannt), der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII), der Ausbildungsförderung (BaFÖG), das Wohngeld (WoGG) oder des Behindertenrechts (SGB IX).

Sozialrecht betrifft somit jeden Einzelnen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende, Studenten, Selbständige, Freiberufler, Kinder und deren Eltern, Kranke und Pflegebedürftige sowie deren Angehörige, (Schwer-) Behinderte und schließlich Rentner.

In unserer Kanzlei in Quedlinburg werden Sie durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Vogel in  allen sozialrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten kompetent betreut.