Familien-/Erb-/Seniorenrecht

Die Rechtsbereiche Familienrecht, Erbrecht und Seniorenrecht sind eng miteinander verzahnt, weil sie verschiedene Situationen im zwischenmenschlichen Miteinander von Familien regeln.

Im Familienrecht geht es vorrangig um Konflikte bei Trennung und Scheidung, wenn Kinder beteiligt sind, vor allem um Unterhalts- und Umgangsfragen oder Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Sorgerecht. Auch bei der Beratung nichtehelicher Lebensgemeinschaften ist anwaltliche Unterstützung hilfreich, da es in diesem Bereich mangels gesetzlicher Regelungen oft schwierig ist, interessengerechte Lösungen zu finden.

Auch wenn kein konkreter Konflikt zu lösen ist, ist es sinnvoll, bestimmte Lebenssituationen vorauszuplanen, um den Angehörigen den "Ernstfall" zu erleichtern. Hier steht die individuelle Testamentsgestaltung im Vordergrund, aber auch Fragen der Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sind wichtig, um persönliche Vorstellungen möglichst effektiv umzusetzen.

Im Seniorenrecht geht es darüber hinaus um Fälle des Elternunterhaltes im Pflegefall oder um Fragen rund um die Betreuung eines Angehörigen, sollten die eigenen Eltern zum Pflegefall werden.

Für diese Rechtsgebiete steht Ihnen in unserer Kanzlei in Quedlinburg Herr Rechtsanwalt Rathmann gerne zur Beratung und Vertretung zur Verfügung.