Gerichtliche Vertretung
Sollten die außergerichtlichen Bemühungen vergeblich gewesen sein oder ist bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, übernehmen wir selbstverständlich auch die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Zur gerichtlichen Vertretung zählt auch vereinfachte Geltendmachung von Geldforderungen durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
Ähnlich wie bei der außergerichtlichen Vertretung bemessen sich unsere Honorare in vielen Fällen nach dem Gegenstandswert, also dem konkreten wirtschaftlichen Interesse.
Für andere Rechtsgebiete insbesondere das Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Sozial- und Verwaltungsrecht gelten indes Rahmengebühren.
Neben diesen Gebühren für die konkreten Tätigkeiten des Anwalts sind wiederum zusätzlich Auslagen für Porto, Telekommunikations-, ggfs. Fahrt- und Abwesenheitskosten Teil unserer Abrechnungen.
Schließlich sind vom Kläger regelmäßig bei Klageeinreichung Gerichtsgebühren für die Tätigkeit des Gerichts fällig.
Mit Ausnahme von strafrechtlichen Angelegenheiten (Möglichkeit der Beiordnung) und Bußgeldsachen besteht auch in diesem Verfahrensstadium bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit, im Rahmen der Prozess- /Verfahrenskostenhilfe auf Kosten der Staatskasse die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vorzunehmen.
Für weitere Fragen stehen wir mit unserem Kanzleiteam gerne zur Verfügung.