Strafrecht

Selten wird in die Rechte und Interessen des Betroffenen stärker eingegriffen, als in einem gegen ihn geführten Strafverfahren.

Schon im Ermittlungsverfahren sieht er sich häufig schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt, die - etwa im Wege von Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft u. ä. - massiv in sein berufliches, privates oder familiäres Umfeld ausstreuen können.

Des Weiteren drohen im Falle der Verurteilung schmerzhafte Eingriffe in sein Vermögen oder gar seine persönliche Freiheit.

Zur Aufgabe des Strafverteidigers gehört es, in jedem Stadium des Strafverfahrens dem Beschuldigten/Angeklagten Beistand zu leisten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Rechte von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht beachtet und gewahrt werden.

Zur Tätigkeit des Strafverteidigers gehört jedoch auch die Wahrnehmung von Rechten des Opfers einer Straftat, etwa im Rahmen des Nebenklage- oder Adhäsionsverfahrens.

Welche Schritte und Maßnahmen konktret erforderlich sind, hängt dabei vom Einzelfall ab, wobei es insbesondere auf das jeweilige Verfahrensstadium, den Tatvorwurf, die Beweislage und die Verfahrensart ankommt.

Wenn der Betroffene anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen will, empfiehlt sich aber eine Kontaktaufnahme zum Strafverteidiger möglichst zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, da etwa aus Aufregung oder Unkenntnis wesentlicher Zusammenhänge es erfahrungsgemäß häufig zu unbedachten Äußerungen oder Handlungen kommt, die sich im Zuge des weiteren Verfahrens nachteilig auswirken können.

In unserer Kanzlei in Quedlinburg werden Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten von Herrn RA Rathmann betreut.