Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht stelle - neben dem Verfassungsrecht - einen wesentlichen Teil des öffentlichen Rechts. Als öffentliches Recht wird der Teil der Rechtsordnung bezeichnet, der sich mit dem Verhältnis zwischen sog. Trägern öffentlicher Gewalt (Behörde) und sog. Privat­rechts­subjekten befasst. Damit sind auf der einen Seite Staat und Kommunen und auf der anderen Seite vor allem Bürger, Unternehmen und Vereine gemeint.

Sobald eine Behörde einen Bürger oder ein privates Unternehmen zu einem Handeln oder Unterlassen auffordert, geschieht dies regelmäßig auf Grundlage des Verwaltungsrechts und in der Regel durch einen Verwaltungsakt – gleichgültig, ob es sich um einen Strafzettel, eine Abrißverfügung an den Bauherren oder oder aber um eine Stillegungsverfügung an einen Fabrikbetreiber handelt.

Ebenso sind Leistungsbegehren von Bürgern oder Unternehmen an staatliche Stellen dem Verwaltungsrecht zuzuordnen, wie etwa Subventions-, Finanzhilfe- oder Förder- oder BAföG-Anträge. Das Verwaltungsrecht regelt daher den weitaus größten Teil der Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, privaten Unternehmen bzw. Vereinen und dem Staat.

Der Ablauf eines Verwaltungsverfahren ist sehr formalisiert und beginnt regelmäßig mit einen Verwaltungsakt der ein Leistungsgebot enthält oder aber einer Leistungen auf Grund eines Antrags gewährt. Mit Zugang dieses Bescheides wird dem Bürger bzw. Unternehmen ein sog. Widerspruchsrecht eingeräumt, welches er innerhalb einer Frist von 1 Monat ausüben muss. Hilft die Behörde dem Widerspruch ab, endet das Verfahren regelmäßig. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, ergeht ein sog. Widerspruchsbescheid der wiederum innerhalb einer Monatsfrist einer gerichtlichen Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht zugeführt werden kann

Gerne  unterstützt Sie unsere Kanzlei bei der Stellung eines Antrages sowie der Durchführung von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Im Bereich des Verwaltungsrechts ist unsere Kanzlei vor allem mit dem öffentlichen Baurecht, dem Gewerberecht, dem Abfallrecht, dem Denkmalschutz, der Wasser- und Abwasserentsorgung, dem Umweltrecht, dem Immissionsschutzrecht, dem Kommunalabgabenrecht, etwa Erschließungs-beiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge, dem Fahrerlaubnis-recht sowie dem Schulrecht, insbesondere der Gewährung von Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft und  der Erteilung von Unterrichtsgenehmigungen befaßt.

In unserer Kanzlei in Quedlinburg werden Sie durch Herrn Rechtsanwalt Rathmann und Herrn Rechtsanwalt Dr. Vogel kompetent in Ihren verwaltunsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.