Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beschränkt sich nicht nur auf Verkehrsunfälle, auch wenn dies bei knapp 2.400.000 polizeilich erfassten Verkehrsunfällen im Jahr 2013 in der Bundesrepublik durchaus nahe liegt. Vielmehr umfasst das Verkehrsrecht mehrere unterschiedliche Bereiche:
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: hier geht es vordergründig um Rechtsschutz gegen Bußgeldbescheide, welche etwa ein Fahrverbot, Geldbußen oder Punkte im Verkehrszentralregister anordnen.
- Verkehrsstrafrecht: als Teil des Strafrechts besteht unsere Aufgabe in Ihrer Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder bei Erhalt eines Strafbefehls wegen sog. Straßenverkehrsdelikten, wie etwa Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung oder des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
- Führerscheinrecht: Beratung und Vertretung bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder deren Beauflagung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
- Verkehrsunfallrecht: Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen, v.a. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wie etwa Ersatz von Reparatur-, Mietwagen- und Gutachterkosten oder Nutzungsausfall gegenüber dem Unfallverursacher und der gegnerischen Haftpflichtversicherung/Vollkasko-versicherung
In unserer Kanzlei in Quedlinburg werden Sie durch Herrn Rechtsanwalt Rathmann und Herrn Rechtsanwalt Dr. Vogel kompetent in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten betreut.